Kompetenzen

Prozessführung

Zivil- und Schiedsverfahren

Wir begleiten Unternehmen und Unternehmer bei der Führung von Zivil- und Schiedsverfahren. Dies umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen ebenso wie die Verteidigung gegen Klagen. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Begleitung von komplexen Verfahren vor ordentlichen Gerichten und den gängigen Schiedsinstitutionen, insbesondere ICC und DIS.

Besonders häufig beraten wir zu vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen im Immobiliensektor. Im besten Fall können wir einen Rechtsstreit bereits durch rechtssichere Vertragsgestaltung vermeiden oder durch den Abschluss eines Vergleichsbeilegen. Wir unterstützen Sie, wenn es darauf ankommt, Ihre wirtschaftlichen Interessen effizient und nachhaltig zu sichern.

Erbrecht und Nachfolge

Im Fokus unserer erbrechtlichen Beratung steht die Sicherung von Vermögenswerten und die Umsetzung des letzten Willens. Dabei behalten wir stets die steuerlichen und familiären Besonderheiten im Blick, um rechtssichere und individuelle Lösungen zu schaffen. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei:

  • Testamenten und der Testamentsvollstreckung
  • Erbverträgen
  • Vorsorgevollmachten
  • Erbstreitigkeiten
  • der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen

Einen weiteren Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Praxis bildet die langfristige Sicherung von Unternehmen oder Vermögen im Rahmen der Nachfolgeregelung. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, die familiäre Interessen und wirtschaftliche Stabilität in Einklang bringen.

Familienrecht

Das Familienrecht betrifft die persönlichsten Lebensbereiche, die für die Beteiligten mit erheblichen emotionalen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden sind. In diesem Rahmen ist eine frühzeitige umfassende familienrechtliche Beratung zur Vermeidung von Nachteilen und zur Vorbeugung von Streitigkeiten von Bedeutung – sowohl „in guten wie in schlechten Zeiten“. Unser Ziel ist es, Konflikte möglichst außergerichtlich zu lösen und tragfähige Einigungen für alle Beteiligten zu finden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und langjähriger Erfahrung.

 

Unsere Beratung umfasst insbesondere die folgenden Themen:

  •  vorsorgende Partnerschafts- und Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie deren rechtliche Überprüfung
  • Trennung und Scheidung
  • vermögensrechtliche Auseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich 
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausratsteilung
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Unterhalt für nicht verheiratete Elternteile sowie Kindesunterhalt und die Abänderung von Unterhaltsansprüchen
  • Ansprüche rund um die nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Umgangs- und Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Gewaltschutz

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konflikte bedürfen oft einer kurzfristigen Lösung, hierzu beraten wir Sie zeitnah und umfassend. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außergerichtlich oder gerichtlich, insbesondere zu:

  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung
  • Arbeitszeit
  • Vergütung
  • Wettbewerbsverbot
  •  Urlaub
  • Krankheit